Diese Europäische Norm gilt für die Sicherheit von angetriebenen Mitfahrer- und Mitgängermaschinen, die für den gewerbliche Gebrauch bei folgenden Anwendungen im Innen und Außenbereich vorgesehen sind:
- Kehren,
- Scheuern/Schrubben,
- Nass- oder Trockenaufnahme,
- Polieren,
- Aufbringen von Wachs, Versiegelungsmitteln und pulverförmigen Reinigungsmitteln,
- Shampoonieren
von Böden mit einer künstlich hergestellten Oberfläche.
Sie können mit einem Fahrantriebssystem ausgestattet sein. Die folgenden Antriebssysteme werden behandelt:
- Verbrennungsmotoren,
- netzbetriebene Motoren mit einer Bemessungsspannung bis 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte,
- batteriebetriebene Motoren.
Der internationale Entwurf für die 3. Ausgabe der IEC 60335-2-72 wird in mehreren Fragmenten veröffentlicht. Der vorliegende Norm-Entwurf ändert die Abschnitte 4 „Allgemeine Anforderungen“, 5 „Allgemeine Prüfbedingungen“, 8 „Schutz gegen Zugang zu aktiven Teilen“, 9 „Anlauf von Motorgeräten“, 10 „Leistungs und Stromaufnahme“, 15 „Feuchtigkeitsbeständigkeit“, 16 „Ableitstrom und Spannungsfestigkeit“, 17 „Überlastschutz von Transformatoren und zugehörigen Stromkreisen“, 19 „Unsachgemäßer Betrieb“, 23 „Innere Leitungen“, 24 „Einzelteile“, 25 „Netzanschluss und äußere Leitungen“, 30 „Wärme- und Feuerbeständigkeit“, 32 „Strahlung, Giftigkeit und ähnliche Gefährdungen“ und Anhang B „Geräte, die durch wiederaufladbare Batterien versorgt werden“ und basiert auf den Texten der Abschnitte 4, 5, 8, 9, 10, 15, 16, 17, 19, 23, 24, 25, 30, 32 und Anhang B der aktuellen Europäischen Norm EN 60335-2-72:2009, die dem IEC/SC 61J im Rahmen des „Dresden Agreements“ vorgelegt wurde.
Zuständig ist das UK 511.14 „Gewerbliche Bodenreinigungsmaschinen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.